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    TSI Locomotives and Passenger Rolling Stock

    TSI-LOCActiveFree full text

    Issuing body: EU/ERA · Version: Reg. (EU) 1302/2014 (consolidated 2025-04-27) · Published: 2014-11-18

    Link verified July 21, 2026

    Translated automatically. The original was written in English.

    Scope

    Verordnung (EU) 1302/2014 der Kommission zur Festlegung der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems 'Fahrzeuge – Lokomotiven und Personenwagen' (TSI LOC&PAS), die Fahrzeugstruktur, Fahrdynamik, Bremsen, Energieschnittstellen und Umgebungsbedingungen umfasst. Sie legt die grundlegenden Anforderungen fest, die Fahrzeuge für die EU-Fahrzeuggenehmigung erfüllen müssen, und wird von Herstellern, Eisenbahnunternehmen und benannten Stellen bei der Konformitätsbewertung angewendet. Geändert durch die Verordnungen (EU) 2020/387, 2023/1694 und 2025/675.

    Die Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission legt die Technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems 'Fahrzeuge – Lokomotiven und Personenwagen' (TSI LOC&PAS) fest und bestimmt grundlegende Anforderungen und Eckwerte für Fahrzeugstruktur und mechanische Bauteile, Fahrdynamik und Interaktion mit dem Gleis, Bremsleistung, Umgebungsbedingungen sowie Schnittstellen zu den Teilsystemen Energie und Zugsteuerung/Zugsicherung. Hersteller wenden die TSI gemeinsam mit den detaillierten CEN- und CENELEC-Normen an, auf die sie verweist – einschließlich Normen für Struktur, Crashsicherheit, Brandschutz und Bremsen –, um Fahrzeuge zu konstruieren, und benannte Stellen wenden ihre Konformitätsbewertungsmodule an, um EG-Prüferklärungen auszustellen, bevor ein Fahrzeugtyp genehmigt werden kann. Eisenbahnunternehmen stützen sich auf die Anforderungen der TSI, um zu bestätigen, dass die von ihnen betriebenen Fahrzeuge innerhalb ihres genehmigten technischen Rahmens bleiben, insbesondere bei Schnittstellen zur Infrastruktur und zur Fahrstromversorgung, die von anderen Teilsystem-TSIs erfasst werden. Die Verordnung wurde mehrfach geändert, zuletzt durch die Verordnungen (EU) 2020/387, (EU) 2023/1694 und (EU) 2025/675, die jeweils bestimmte Eckwerte oder Übergangsregelungen aktualisierten, während die grundlegende Verordnung von 2014 die Rechtsgrundlage bleibt. Sie ist die wichtigste technische Referenz für die Genehmigung von Lokomotiven, Triebzügen und Reisezugwagen für den interoperablen Verkehr in der EU.

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