TSI Infrastructure
Issuing body: EU/ERA · Version: Reg. (EU) 1299/2014, as amended by (EU) 2023/1694 · Published: 2014-11-18
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Scope
Technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Infrastruktur des EU-Eisenbahnsystems, die Anforderungen an Gleisanlage und -geometrie, Lichtraumprofil, Bahnsteige, Tragfähigkeit und Streckenleistungsparameter je Streckenkategorie festlegt. Sie ist die Referenz, anhand derer Infrastrukturbetreiber, Auftraggeber und benannte Stellen Eisenbahnstrecken für die Interoperabilität planen, bauen, modernisieren und bewerten.
Die Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission, die Technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Infrastruktur, legt die grundlegenden Anforderungen und technischen Parameter für Gleisanlage und -geometrie, Lichtraumprofil, Bahnsteighöhe und -länge sowie die Tragfähigkeit der Infrastruktur je Streckenkategorie fest. Sie definiert die Eckwerte, die Infrastrukturbetreiber, Auftraggeber und benannte Stellen bei Planung, Bau, Modernisierung oder Erneuerung von Strecken und Bahnhöfen anwenden müssen, damit diese im EU-Eisenbahnnetz interoperabel sind, gemeinsam mit den detaillierten CEN-Infrastrukturnormen für Streckenkategorisierung und Lichtraumprofilberechnung. Die TSI legt Konformitätsbewertungsverfahren für strukturelle Teilsysteme fest und spezifiziert die Parameter des Infrastrukturregisters (RINF), die Infrastrukturbetreiber melden müssen. Sie wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1694 im Rahmen des TSI-Revisionspakets 2023 geändert, wodurch Eckwerte aktualisiert wurden, während die grundlegende Verordnung von 2014 in Kraft bleibt. Als eine von sechs Teilsystem-TSIs im Rahmen der Interoperabilitätsrichtlinie ist sie die wichtigste Referenz für Infrastrukturbetreiber und Planer beim Nachweis, dass neue oder modernisierte Strecken die Interoperabilitätsanforderungen der EU erfüllen.

