TSI Control-Command and Signalling
Issuing body: EU/ERA · Version: Reg. (EU) 2023/1695, amended by Reg. (EU) 2026/693 · Published: 2023-08-10
Link verified July 21, 2026
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Scope
Technische Spezifikation für die Interoperabilität, die die streckenseitigen und bordseitigen Teilsysteme Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des EU-Eisenbahnsystems erfasst und die verbindlichen Anforderungen an ERTMS/ETCS, RMR/GSM-R und die anwendbaren ERA-Spezifikationssätze festlegt. Sie ist die Rechtsgrundlage für die Genehmigung des Teilsystems CCS und von Fahrzeugen, verwendet von Infrastrukturbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Lieferanten und benannten Stellen. Hebt die Verordnung (EU) 2016/919 auf; geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/693 (neue Prüfspezifikationen und Übergangsmaßnahmen, anwendbar ab 5. Mai 2026).
Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität für Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung, Verordnung (EU) 2023/1695, legt die verbindlichen technischen Anforderungen an die streckenseitigen und bordseitigen Teilsysteme Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des EU-Eisenbahnsystems fest, zentriert auf das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS). Sie verlangt die Konformität mit dem Europäischen Zugsicherungssystem (ETCS) und dem Funkmobilfunk (RMR, derzeit GSM-R, mit Migration zu FRMCS) und referenziert die detaillierten UNISIG/ERA-SUBSET-Spezifikationen sowie die in ihrem Anhang A aufgeführten EIRENE- und FRMCS-Funktionsanforderungsspezifikationen als den auf jeder Baseline anwendbaren einheitlichen Spezifikationssatz. Als Rechtsgrundlage für die Genehmigung des Teilsystems CCS und von Fahrzeugen wird sie von Infrastrukturbetreibern bei der Genehmigung streckenseitiger ERTMS-Anlagen, von Herstellern und Eisenbahnunternehmen bei der Genehmigung von Bordeinheiten sowie von benannten Stellen bei der Durchführung der EG-Prüfung angewendet. Sie hob die frühere Verordnung (EU) 2016/919 auf und wurde ihrerseits durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/693 geändert, die neue Prüfspezifikationen und ab 5. Mai 2026 anwendbare Übergangsmaßnahmen einführte. Da sich die ERTMS-Spezifikationen über definierte Baselines weiterentwickeln, wird der Spezifikationssatz in Anhang A der TSI regelmäßig aktualisiert, und aktuelle sowie frühere Baselines bestehen während Übergangszeiträumen nebeneinander, die durch die Übergangsbestimmungen der Verordnung gesteuert werden.

