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    TSI Safety in Railway Tunnels

    TSI-SRTActiveFree full text

    Issuing body: EU/ERA · Version: Reg. (EU) 1303/2014 (as amended; consolidated 29.01.2024) · Published: 2014-11-18

    Link verified July 21, 2026

    Translated automatically. The original was written in English.

    Scope

    Technische Spezifikation für die Interoperabilität, die harmonisierte Sicherheitsanforderungen für Eisenbahntunnel im EU-Netz festlegt und die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge und Verkehrsbetrieb umfasst – einschließlich Brandschutz von Bauwerken und Fahrzeugen, Evakuierungs- und Rettungsvorkehrungen sowie Notfallplanung. Wird von Infrastrukturbetreibern, Eisenbahnunternehmen, Herstellern und benannten Stellen bei der Genehmigung neuer oder modernisierter Tunnel und der sie befahrenden Fahrzeuge angewendet.

    Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2014 der Kommission, die Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich der Sicherheit in Eisenbahntunneln, legt harmonisierte Sicherheitsanforderungen fest, die für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge und Verkehrsbetrieb bei Eisenbahntunneln im EU-Netz gelten. Sie umfasst den Brandschutz von Tunnelbauwerken und der sie befahrenden Fahrzeuge, Anforderungen an Flucht- und Rettungswege und -ausrüstung sowie Notfallplanung und Koordination zwischen Infrastrukturbetreibern, Eisenbahnunternehmen und Rettungsdiensten. Da sich Anforderungen an die Tunnelsicherheit über mehrere Teilsysteme erstrecken, verweist die TSI auf Anforderungen an das Brandverhalten von Werkstoffen und Bauteilen von Fahrzeugen sowie auf den allgemeinen Sicherheitsrahmen der RAMS- und Signaltechnik-CENELEC-Normen. Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen, Hersteller und benannte Stellen wenden sie bei der Genehmigung neuer Tunnel erheblicher Länge oder bei der Einführung von Fahrzeugen an, die durch sie verkehren sollen. Die konsolidierte Fassung der Verordnung, Stand 29. Januar 2024, spiegelt Änderungen seit ihrer Annahme 2014 wider und bleibt die wichtigste EU-Referenz für tunnelspezifische Brand- und Lebenssicherheitsanforderungen.

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