Directive on the interoperability of the rail system within the Union (recast)
Issuing body: EU · Version: Directive (EU) 2016/797 · Published: 2016-05-11
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Scope
Legt die Bedingungen für die Verwirklichung der Interoperabilität des EU-Eisenbahnsystems fest: grundlegende Anforderungen an Teilsysteme, den Rahmen für die Annahme von TSI, EG-Prüfverfahren sowie die Fahrzeuggenehmigung und das Inverkehrbringen über die ERA. Als technische Säule des vierten Eisenbahnpakets bildet sie die Rechtsgrundlage, auf der Hersteller, RUs, IMs, benannte Stellen und nationale Sicherheitsbehörden bei Genehmigung und Konformitätsbewertung tätig werden.
Die Richtlinie (EU) 2016/797, die Interoperabilitätsrichtlinie des vierten Eisenbahnpakets, legt die Bedingungen für die Verwirklichung der technischen Interoperabilität des EU-Eisenbahnsystems fest, indem sie grundlegende Anforderungen definiert, die strukturelle Teilsysteme und Interoperabilitätskomponenten erfüllen müssen. Sie legt den Rahmen und das Verfahren für die Annahme Technischer Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) fest, die diese grundlegenden Anforderungen in detaillierte technische Parameter für jedes Teilsystem umsetzen, und regelt das EG-Prüfverfahren, mit dem benannte Stellen die Konformität von Teilsystemen vor deren Inbetriebnahme bewerten. Die Richtlinie übertrug der Eisenbahnagentur der Europäischen Union eine zentrale Genehmigungsrolle und ersetzte damit das frühere System, in dem jeder Mitgliedstaat Fahrzeuge getrennt genehmigte, sodass eine von der ERA (oder in begrenzten Fällen von einer nationalen Sicherheitsbehörde) erteilte einzige Fahrzeuggenehmigung nun im gesamten betreffenden Verwendungsgebiet gültig ist. Sie regelt zudem den Umgang mit nationalen technischen Vorschriften, die in bestimmten Fällen oder bei offenen, noch nicht von einer TSI abgedeckten Punkten bestehen bleiben und in der Referenzdokumentendatenbank der ERA erfasst werden. Als technische Säule, die der Interoperabilität des EU-Eisenbahnsystems zugrunde liegt, wird sie täglich von Herstellern, Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreibern und benannten Stellen bei jedem Genehmigungs- und Konformitätsbewertungsverfahren angewendet.

