Directive on railway safety (recast)
Issuing body: EU · Version: Directive (EU) 2016/798 · Published: 2016-05-11
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Scope
Schafft den EU-Rechtsrahmen für die Eisenbahnsicherheit im Rahmen des 4. Eisenbahnpakets: Entwicklung und Management der Sicherheit, gemeinsame Sicherheitsziele und -methoden, Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem sowie die von der ERA oder den nationalen Sicherheitsbehörden ausgestellte einheitliche Sicherheitsbescheinigung. Legt die Sicherheitsverantwortlichkeiten von Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreibern und den für die Instandhaltung zuständigen Stellen fest und regelt die Aufsicht der nationalen Sicherheitsbehörden sowie die Regelungen zur Unfalluntersuchung.
Die Richtlinie (EU) 2016/798, die Eisenbahnsicherheitsrichtlinie des vierten Eisenbahnpakets, schafft den EU-Rechtsrahmen für die Entwicklung und das Management der Eisenbahnsicherheit und verpflichtet Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber, ein Sicherheitsmanagementsystem zu betreiben, das ihre eigenen Tätigkeiten sowie die von Auftragnehmern, Lieferanten und anderen Parteien unter ihrer Kontrolle abdeckt. Sie legt gemeinsame Sicherheitsziele fest und verpflichtet die Kommission, gemeinsame Sicherheitsmethoden anzunehmen -- für die Risikobewertung, die Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem, die Überwachung und die Konformitätsbewertung --, die eine harmonisierte Methodik zum Nachweis der Sicherheitsleistung in allen Mitgliedstaaten liefern. Die Richtlinie schafft die einheitliche Sicherheitsbescheinigung, die von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union oder, für ausschließlich in einem Mitgliedstaat tätige Unternehmen, von der nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellt wird, und ersetzt das frühere System getrennter nationaler Sicherheitsbescheinigungen. Sie legt zudem die Befugnisse und Unabhängigkeitsanforderungen der nationalen Sicherheitsbehörden und der nationalen Untersuchungsstellen fest, die für die Unfall- und Störungsuntersuchung zuständig sind, einschließlich ihrer Pflicht, Sicherheitsempfehlungen auszusprechen. Die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständigen Stellen fallen über das von ihr geschaffene Zertifizierungssystem in ihren Anwendungsbereich, wodurch die Instandhaltungssicherung unmittelbar mit dem übergeordneten Sicherheitsmanagementrahmen verknüpft wird.

