Directive establishing a single European railway area (recast)
Issuing body: EU · Version: Directive 2012/34/EU · Published: 2012-11-21
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Scope
Neufassung des ersten Eisenbahnpakets zur Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (SERA), mit Vorschriften zur Verwaltung und Steuerung der Infrastruktur, zur Zulassung von Eisenbahnunternehmen, zur Wegeentgelterhebung, zur Kapazitätszuweisung und zu unabhängigen Regulierungsstellen. Sie bildet den zentralen Marktzugangsrahmen für Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen und Eisenbahnregulierungsstellen in der EU und wurde insbesondere durch die Richtlinie (EU) 2016/2370 im Rahmen der Marktsäule des vierten Eisenbahnpakets geändert.
Die Richtlinie 2012/34/EU, die Neufassung des ersten Eisenbahnpakets, schafft den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum (SERA) und legt den Rechtsrahmen fest, innerhalb dessen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen in der gesamten EU tätig sind. Sie regelt die Unabhängigkeit und Governance der Infrastrukturverwaltung, die Zulassungsbedingungen, die Eisenbahnunternehmen für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten erfüllen müssen, die Berechnung und diskriminierungsfreie Anwendung von Infrastruktur- und Serviceeinrichtungsentgelten sowie die Zuweisung von Netzkapazität zwischen konkurrierenden Nutzern. Die Richtlinie verpflichtet zudem jeden Mitgliedstaat, eine unabhängige Regulierungsstelle zu benennen, die befugt ist, die Marktbedingungen zu überwachen, Beschwerden zu bearbeiten und erforderlichenfalls einzugreifen, um Diskriminierung oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern. Sie wurde durch die Richtlinie (EU) 2016/2370 geändert, die Marktöffnungssäule des vierten Eisenbahnpakets, die die wettbewerbliche Vergabe und offene Zugangsrechte für inländische Personenverkehrsdienste ausweitete. Als Rückgrat des Marktzugangs im EU-Eisenbahnrecht ist sie der Referenzrahmen, den Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen und nationale Regulierungsstellen täglich neben der technischen Säule anwenden, die von den Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit gebildet wird.

