Regulation (EU) 2021/782 — Rail passengers' rights and obligations
Issuing body: European Parliament & Council · Version: 2021/782 (recast) · Published: 2021-04-29
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Scope
Neufassung des Rahmens für die Rechte von Eisenbahnfahrgästen (ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007), anwendbar seit 7. Juni 2023. Regelt Reiseinformationen und Fahrscheine, Entschädigung und Hilfeleistung bei Verspätung, verpassten Anschlüssen und Annullierungen, Rechte von Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität sowie Fahrradmitnahme. Eisenbahnunternehmen müssen Entschädigungssysteme, Notfallpläne und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen betreiben.
Die Verordnung (EU) 2021/782 fasst den EU-Rahmen über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr neu und ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007; sie gilt seit 7. Juni 2023 für inländische und internationale Personenverkehrsdienste im gesamten Eisenbahnnetz der Union. Sie legt Mindestanforderungen an die Informationen fest, die Eisenbahnunternehmen und Fahrscheinverkäufer zu Reisebedingungen, Fahrplänen und Zugänglichkeit bereitstellen müssen, und verpflichtet die Unternehmen, durchgehende Fahrscheine und Entschädigungssysteme für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Annullierungen zu betreiben, einschließlich festgelegter Entschädigungsschwellen sowie Umbuchungs- oder Erstattungsoptionen. Die Verordnung stärkt die Rechte von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Hilfeleistungspflichten an Bahnhöfen und an Bord sowie diskriminierungsfreier Zugangsbedingungen, und verpflichtet Eisenbahnunternehmen, die Fahrradmitnahme bei neuen oder wesentlich modernisierten Fahrzeugen zu ermöglichen, vorbehaltlich festgelegter Ausnahmen. Sie verpflichtet die Unternehmen zudem, Notfallpläne für größere Betriebsstörungen zu pflegen und den nationalen Durchsetzungsstellen über die Einhaltung dieser Pflichten zu berichten. Eisenbahnunternehmen, Bahnhofsmanager, Fahrscheinverkäufer und Reiseveranstalter in der gesamten EU müssen ihre kommerziellen und betrieblichen Praktiken an diesen neu gefassten Rahmen anpassen.

