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    Implementing Regulation (EU) 2020/572 — Reporting structure for railway accident and incident investigation reports

    REG-2020-572ActiveFree full text

    Issuing body: European Commission · Version: 2020/572 · Published: 2020-04-24

    Link verified July 21, 2026

    Translated automatically. The original was written in English.

    Scope

    Definiert die gemeinsame Berichtsstruktur, der nationale Untersuchungsstellen bei Unfall- und Störungsuntersuchungsberichten im Eisenbahnbereich gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 folgen müssen. Standardisiert die Abschnitte Zusammenfassung, Sachverhaltsdarstellung, Analyse und Schlussfolgerungen, sodass Berichte über die Mitgliedstaaten hinweg vergleichbar sind und EU-weites Sicherheitslernen sowie die Nachverfolgung von Empfehlungen unterstützen.

    Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 definiert die gemeinsame Berichtsstruktur, die nationale Untersuchungsstellen für Unfall- und Störungsuntersuchungsberichte im Eisenbahnbereich gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 verwenden müssen. Sie schreibt einen Standardsatz von Abschnitten vor -- Zusammenfassung, unmittelbare Fakten des Ereignisses, sachliche Darstellung der Umstände, Analyse ursächlicher und beitragender Faktoren, Schlussfolgerungen und Sicherheitsempfehlungen --, sodass von verschiedenen nationalen Untersuchungsstellen erstellte Berichte einheitlich strukturiert und EU-weit vergleichbar sind. Diese harmonisierte Struktur unterstützt die Eisenbahnagentur der Europäischen Union bei der Aggregation und Analyse von Sicherheitsdaten über Mitgliedstaaten hinweg und trägt dazu bei, dass aus einer Untersuchung hervorgehende Sicherheitsempfehlungen von den adressierten Behörden oder Organisationen verfolgt und weiterverfolgt werden. Nationale Untersuchungsstellen, die funktional unabhängig von nationalen Sicherheitsbehörden, Regulierungsstellen und Eisenbahnunternehmen sein müssen, wenden diese Berichtsstruktur an, wann immer sie einen schweren Unfall oder, nach eigenem Ermessen, andere Unfälle und Störungen mit Auswirkungen auf die Eisenbahnsicherheit untersuchen. Sie ergänzt die umfassenderen Pflichten zur Sicherheitsuntersuchung, die in der Eisenbahnsicherheitsrichtlinie festgelegt sind.

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