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    System of certification of entities in charge of maintenance (ECM)

    REG-2019-779ActiveFree full text

    Issuing body: EU/ERA · Version: Implementing Reg. (EU) 2019/779 · Published: 2019-05-16

    Link verified July 21, 2026

    Translated automatically. The original was written in English.

    Scope

    Legt das Zertifizierungssystem für die für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM) von Eisenbahnfahrzeugen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 fest, einschließlich der vier Instandhaltungsfunktionen, Zertifizierungsanforderungen und gegenseitiger Anerkennung von ECM-Zertifikaten. Erweitert die verpflichtende Zertifizierung über Güterwagen hinaus und hob die Verordnung (EU) 445/2011 mit Wirkung vom 16. Juni 2020 auf. Verwendet von ECMs, Zertifizierungsstellen, Haltern, RUs und IMs zum Nachweis und zur Überprüfung der Instandhaltungsfähigkeit.

    Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 legt das System zur Zertifizierung der für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECMs) von Eisenbahnfahrzeugen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 fest und definiert die vier Instandhaltungsfunktionen -- Management, Entwicklung, Flotteninstandhaltungsmanagement und Durchführung der Instandhaltung --, die das zertifizierte System einer ECM abdecken muss. Sie erweitert die verpflichtende ECM-Zertifizierung über Güterwagen hinaus, die seit 2011 erfasst waren, auf andere Fahrzeugtypen und hebt die frühere Verordnung (EU) Nr. 445/2011 mit Wirkung vom 16. Juni 2020 auf. Die Verordnung legt das Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren fest, das akkreditierte oder anerkannte Zertifizierungsstellen befolgen müssen, und begründet die gegenseitige Anerkennung von in jedem Mitgliedstaat ausgestellten ECM-Zertifikaten in der gesamten EU. Halter, Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber stützen sich auf das ECM-Zertifikat eines Fahrzeugs als dokumentierte Grundlage für den Nachweis, dass dessen Instandhaltung ordnungsgemäß gesteuert wird, eine Voraussetzung für den fortgesetzten sicheren Betrieb des Fahrzeugs. Sie bleibt in Kraft und ist der Referenzrahmen, den Zertifizierungsstellen, ECMs und Eisenbahnunternehmen beim Nachweis der Instandhaltungsfähigkeit im gesamten einheitlichen europäischen Eisenbahnraum anwenden.

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