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    RID — Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail

    OTIF-RIDActiveFree full text

    Issuing body: OTIF · Version: 2025 Edition · Published: 2025-01-01

    Link verified July 21, 2026

    Translated automatically. The original was written in English.

    Scope

    Anhang C zum COTIF-Übereinkommen, der die Bedingungen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn festlegt: Klassifizierung, Verpackung, Tank- und Wagenanforderungen, Kennzeichnung und Versandverfahren. Durch die Richtlinie 2008/68/EG in EU-internes Recht umgesetzt, bindet er Eisenbahnunternehmen, Absender und Befüller in allen OTIF-Mitgliedstaaten; zweijährlich aktualisiert, mit der seit 1. Januar 2025 geltenden Ausgabe 2025.

    Das RID, die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, ist Anhang C zum COTIF-Übereinkommen, das von der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) verwaltet wird, und legt die Bedingungen fest, unter denen gefährliche Güter mit der Eisenbahn über die OTIF-Mitgliedstaaten hinweg befördert werden dürfen. Es erfasst die Klassifizierung gefährlicher Stoffe und Gegenstände in Gefahrenklassen, für jede Klasse geeignete Verpackungs- und Tankanforderungen, Anforderungen an die zur Beförderung gefährlicher Güter verwendeten Wagen, Kennzeichnungs- und Beschilderungsvorschriften, die es Einsatzkräften ermöglichen, eine Gefahr schnell zu erkennen, sowie die Dokumentation, die eine Gefahrgutsendung begleiten muss. Das RID wird durch die Richtlinie 2008/68/EG in EU-internes Recht umgesetzt, sodass EU-Eisenbahnunternehmen, Absender und Befüller sowohl aufgrund des EU-Rechts als auch des internationalen Übereinkommens an seine Anforderungen gebunden sind, was ihm innerhalb der Union doppelte Rechtskraft verleiht. Es wird zweijährlich aktualisiert, um Änderungen bei der Klassifizierung gefährlicher Güter und der Verpackungstechnologie widerzuspiegeln, wobei die aktuelle Ausgabe 2025 seit 1. Januar 2025 in Kraft ist. Eisenbahnunternehmen, Absender, Befüller und Gefahrgutsicherheitsberater in allen OTIF-Mitgliedstaaten wenden es an, wann immer gefährliche Güter mit der Eisenbahn befördert werden, sei es innerhalb eines Mitgliedstaats oder über internationale Grenzen hinweg.

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