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    IEC 62625-1 — Electronic railway equipment — On-board driving data recording system — Part 1: System specification

    IEC-62625-1Voluntary standardActiveOfficial catalogue

    A formal standard with no current OJ citation — applied by contract or as good practice.

    Issuing body: IEC · Version: IEC 62625-1:2013+COR1:2016 · Published: 2013-09-12

    Link verified September 4, 2026

    Translated automatically. The original was written in English.

    Scope

    Legt die funktionalen Anforderungen an ein Bord-Fahrdatenaufzeichnungssystem (ODDRS) fest — die eisenbahntechnische „Blackbox", die fortlaufend Geschwindigkeit, Bremsung, Signalisierung und Fahrerhandlungen für Unfalluntersuchungen, Leistungsüberwachung und regulatorische Dokumentation aufzeichnet. Teil 1 behandelt die Systemspezifikation; Teil 2 (2016) ergänzt das Konformitätsprüfverfahren. Corrigendum 1 (2016) ist in die aktuelle Ausgabe eingearbeitet.

    IEC 62625-1 legt fest, was ein Bordrekorder erfassen muss und wie zuverlässig er es aufbewahren muss: die verpflichtenden und optionalen Datenkategorien (Geschwindigkeit, Richtung, Bremsbefehle und -status, Türen, empfangene Signalisierungsinformationen, Fahrereingaben), Abtastraten und Zeitstempelgenauigkeit, die crashfesten Speicheranforderungen für das geschützte Aufzeichnungsmedium, Bestimmungen zur Datenintegrität und Manipulationssicherheit sowie die Schnittstellen zum Herunterladen aufgezeichneter Daten nach einem Vorfall oder für die Routineauswertung. Teil 2 ergänzt dies um das Typprüfregime — einschließlich der mechanischen Schock-, Brand- und Quetschprüfungen, die das geschützte Speichermodul überstehen muss —, das eine Konformitätsbewertungsstelle zur Zertifizierung eines Rekorderentwurfs nutzt. Nach dieser Spezifikation gebaute Rekorder sind das, worauf sich Unfalluntersucher, Sicherheitsbehörden und Betreiber verlassen, um Ereignisse nach einem Vorfall zu rekonstruieren, und speisen im Regelbetrieb zunehmend auch Analyseprogramme zu Fahrstil und Energieeffizienz. Genutzt von Rekorderherstellern, Fahrzeugintegratoren, die die Bord-Aufzeichnungsfunktion spezifizieren, und nationalen Untersuchungsstellen, die festlegen, welche Nachweise ein Rekorder bewahren muss. Ein Teil 3 zur Audio-/Videoaufzeichnung wurde auf Committee-Draft-Stufe gemeldet, ist aber noch keine veröffentlichte IEC-Norm und sollte nicht als zitierfähig behandelt werden.

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