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    Swiss Court Strikes Down BAV Wagon Wheel Rules, Sides With Ermewa, GATX and VTG
    Photo by AlixSaz — CC0, via Wikimedia Commons — CC0 · source
    Policy & RegulationSwitzerland

    Schweizer Gericht hebt BAV-Vorschriften zu Wagenrädern auf und gibt Ermewa, GATX und VTG Recht

    Translated automatically. The original was written in English.

    Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Radsicherheitsvorschriften aufgehoben, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassen hatte – und zwar nach einer Anfechtung durch die Wagonvermietungsunternehmen Ermewa, GATX und VTG.

    Das BAV hatte die Vorschriften nach einer Entgleisung eines Güterwagens im Gotthard-Basistunnel im Jahr 2023 eingeführt und damit die Anforderungen für Wagen verschärft, die durch die Schweiz verkehren. Die drei Wagenhalter argumentierten, die Maßnahmen verstießen gegen harmonisierte Regeln der Europäischen Union zur grenzüberschreitenden Nutzung von Güterwagen, die das Schweizer Eisenbahnrecht für verbindlich erklärt hat.

    Das Gericht gab ihnen Recht und stellte fest, dass die Maßnahmen des BAV ohne hinreichende Begründung vom EU-Rahmen abgewichen seien, und verwies die Sache zur erneuten Prüfung an die Behörde zurück. Die Richter hielten fest, dass die Schweiz zwar unter bestimmten Umständen das Recht behält, strengere nationale Sicherheitsanforderungen festzulegen, das BAV diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt habe.

    Europäische Schienengüterverkehrsverbände hatten gewarnt, dass der unilaterale Ansatz der Schweiz das Land vom weiteren europäischen Netz isolieren und Betreibern kostspielige Compliance-Anforderungen auferlegen könnte. Das BAV muss den Fall nun neu prüfen und behält dabei das Recht, Berufung einzulegen. Das Urteil verdeutlicht die Spannung zwischen nationaler Sicherheitsbehörde und den grenzüberschreitenden Interoperabilitätsregeln, die für den europäischen Schienengüterverkehr von zentraler Bedeutung sind.

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