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    European Commission Warns Netherlands Over NS Priority in Rail Capacity Rules
    Policy & RegulationNetherlands

    Europäische Kommission warnt Niederlande vor NS-Bevorzugung in Regeln zur Schienenkapazitätsverteilung

    Translated automatically. The original was written in English.

    Die Europäische Kommission hat die Niederlande formell darauf hingewiesen, dass die nationalen Regeln zur Schienenkapazitätsverteilung gegen EU-Kartellbestimmungen verstoßen könnten, indem sie den staatlichen Betreiber NS bei der Verteilung der Netzkapazität für internationale Personenverkehrsdienste bevorzugen.

    Die Warnung zielt auf nationale Regeln ab, die Ende 2024 eingeführt wurden, kurz bevor die Niederlande ihren Inlandsschienenmarkt öffneten. Die Kommission wirft diesen Regeln vor, NS bevorzugten Zugang zu knapper Netzkapazität auf internationalen Strecken zu gewähren und dadurch ungleiche Bedingungen für konkurrierende Betreiber zu schaffen, die grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste im niederländischen Hauptbahnnetz betreiben möchten.

    Die Mitteilung erfolgt in Form eines Verwarnungsschreibens, dem ersten Schritt in Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die fraglichen Regeln regeln die Kapazitätsverteilung, wenn mehrere Betreiber Zugang zu denselben Netztrassen anfordern. Nach dem geltenden Rahmen erhält NS Vorzugsbehandlung gegenüber konkurrierenden Betreibern, die internationale Schienenverkehrsdienste von den Niederlanden aus starten möchten.

    Das Handeln der Kommission befasst sich mit der Kapazitätsverteilung im niederländischen Hauptbahnnetz, wo die Nachfrage nach Trassen gestiegen ist, da die Liberalisierung neuen Marktteilnehmern Zutritt ermöglicht. Der Inlandsmarkt wurde 2024 geöffnet, aber der nun überprüfte Kapazitätsverteilungsrahmen gilt speziell für grenzüberschreitende Personenverkehrsbetrieb und nicht für rein nationale Dienste. Die Niederlande müssen innerhalb einer festgesetzten Frist auf die Bedenken der Kommission reagieren, andernfalls droht ihnen weitere Durchsetzungsmaßnahmen nach EU-Kartellrecht.

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