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    Eight European Rail Bodies Urge Brussels to Redirect ETS Revenue to Rail
    Policy & RegulationGlobal

    Acht europäische Eisenbahnverbände fordern Brüssel auf, ETS-Einnahmen in die Schiene umzuleiten

    Translated automatically. The original was written in English.

    Acht europäische Eisenbahn- und Kombinationsverkehrsverbände veröffentlichten am 14. Juli 2026 eine gemeinsame Erklärung an die Europäische Union in Brüssel. Darin fordern sie, dass Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) – dem Kohlenstoffpreismechanismus der EU für Industrie und Stromerzeugung – zur Finanzierung der Dekarbonisierung der Schiene umgeleitet werden, anstatt die Schiene von diesem Mechanismus auszunehmen.

    Zu den Unterzeichnern gehören CER (Community of European Railway and Infrastructure Companies), ERFA (European Rail Freight Association), EIM (European Rail Infrastructure Managers), UNIFE (European Rail Supply Industry Association), UIP (International Union of Wagon Keepers), UIRR (International Union for Road-Rail Combined Transport), AERRL (Association of European Rail Rolling Stock Lessors) und ALLRAIL (Alliance of Passenger Rail New Entrants). Unter Berufung auf Daten der CER beziffert die Erklärung die derzeit vom elektrifizierten Schienenverkehr in der EU27 getragenen ETS-Kosten auf rund 571 Mio. Euro pro Jahr, bei einem CO2-Preis von 79,36 Euro pro Tonne – Kosten, die über die Strompreise weitergegeben werden und nicht direkt den Bahnbetreibern in Rechnung gestellt werden, da die Stromerzeugung seit Einführung des Systems dem ETS unterliegt. Sollte der CO2-Preis bis 2027 den prognostizierten Wert von 110 Euro pro Tonne erreichen, schätzen die Verbände, dass die jährlichen Kosten 790 Mio. Euro übersteigen könnten.

    Die Erklärung stellt ausdrücklich klar, dass die Schiene „keine Befreiung vom ETS anstrebt", sondern stattdessen einen fairen Anteil der vom Sektor geleisteten Zahlungen zurückfordert, um die eigene Kapazität zu stärken. Die Verbände formulieren drei Forderungen: die Zweckbindung der ETS-Einnahmen auf EU-Ebene für die Schiene, die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Earmarking ihrer nationalen ETS-Einnahmen für Schienenprojekte sowie die Umwandlung der bislang freiwilligen guten Praxis in eine klarere Verpflichtung, die ETS, ETS2, den Innovationsfonds, den Modernisierungsfonds, den Sozialklimafonds und etwaige neue ETS-basierte Investitionsinstrumente umfasst. Dabei sollen Schienenprojekte mit messbaren CO2-Einsparungen innerhalb des ETS-Innovationsfonds vorrangig berücksichtigt werden; eine Verlagerung auf die Schiene soll zusätzlich durch den ETS Investment Booster und die ETS Industrial Decarbonisation Bank unterstützt werden.

    Die acht Verbände veröffentlichten ihre Erklärung drei Tage, bevor die Europäische Kommission am 17. Juli 2026 ihren umfassenden ETS-Revisionsvorschlag vorstellte, der darauf abzielt, den Kohlenstoffmarkt auf das EU-Klimaziel 2040 auszurichten. Die gemeinsame Erklärung enthält keinen namentlich genannten Sprecher.

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