
DB InfraGO klagt gegen deutsche Regulierungsbehörde wegen Kapazitätsbeschränkungen auf den meistbefahrenen Strecken
Die Infrastruktursparte von Deutsche Bahn, DB InfraGO, hat eine Klage eingereicht, mit der sie eine Entscheidung der deutschen Eisenbahnregulierungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) anficht. Diese Entscheidung begrenzt den Kapazitätsanteil, den DB Fernverkehr auf den meistbefahrenen Fernverkehrsstrecken des Landes halten darf.
Der Streit geht auf eine Beschwerde von Italo zurück, das einen langfristig gesicherten Zugang zur deutschen Infrastruktur anstrebt, um eine geplante Investition von €3,6 Mrd. in Hochgeschwindigkeitszüge für Korridore wie München–Berlin und München–Dortmund zu untermauern, die ab 2028 starten sollen. In der am 30. Juni veröffentlichten Entscheidungsentwurf stellte die BNetzA fest, dass die bestehenden Trassenverteilungsregeln von DB InfraGO keinen wirksamen, diskriminierungsfreien Wettbewerb auf überlasteten Strecken gewährleisten. Die Entscheidung vom 17. Juli begrenzt den Kapazitätsanteil eines einzelnen Betreibers im Fernverkehr auf 60–75 %, sofern Strecken offiziell als überlastet eingestuft sind.
DB InfraGO reichte die Klage am 14. August beim Verwaltungsgericht Köln ein, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, und beantragt beim Gericht, die Regelung für die Dauer des Verfahrens auszusetzen. In ihrer Klageschrift argumentiert InfraGO, dass eine gerichtliche Klärung der Rechtsgrundlage sowie der Verhältnismäßigkeit der Entscheidung erforderlich sei, und weist darauf hin, dass ihre Kapazitätszuweisungen bislang nicht beanstandet worden seien.
Das Verfahren wird von Open-Access-Betreibern genau verfolgt, die einen Markteintritt auf Deutschlands meistbefahrenen Korridoren anstreben, wo die Auseinandersetzungen um Trassen mit zunehmendem Wettbewerb um Fahrwegkapazitäten an Intensität gewonnen haben.

